AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und
Leistungen und werden Inhalt des Vertrages.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir
hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen
Erklärung zugrunde gelegt hat. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen.
1.3 Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der
jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2 Angebote und Aufträge

2.1 Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein
wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware
zustande.

2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren
unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend.
Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

3.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers
begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig
machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen
und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann
statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so
wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte
nicht pünktlich leistet.

§4 Preise

4.1 Beim Versand bzw. Lieferung verstehen sich Preise – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zuzüglich
der Kosten für Verpackung, Transport und Frachtversicherung, entsprechend vertraglicher Vereinbarung.

4.2 Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Mehrwertsteuer im
Preis enthalten.

4.3 Sofern der Käufer Unternehmer ist, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in unseren Preisen nicht
eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.

4.4 Ist der Kunde Verbraucher und liegt zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung
mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat
sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises
den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine
entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der
Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten.
Er muss den Rücktritt spätestens am dritten Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung
schriftlich erklären:

• Eine Übersendung per Telefax genügt nicht.
• Eine Übersendung per E-Mail genügt.

4.5 Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die
Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser
20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses
Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises schriftlich geltend gemacht werden.

• Eine Übersendung per Telefax genügt nicht.
• Eine Übersendung per E-Mail genügt.

§5 Lieferzeit, Lieferverzug, Prüfung des Aufstellungsorts und der Verankerung durch den Kunden und
Kosten einer vom Kunden zu vertretenden erfolglosen Lieferung

5.1 Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes
lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw.
garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn diese ausdrücklich als verbindlicher Termin
bezeichnet sind oder als verbindliche Termine vereinbart wurden. Sofern wir während der Bearbeitung Ihrer
Bestellung feststellen, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht verfügbar sind, werden Sie darüber
gesondert per Email oder Telefon informieren. Falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der
bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, sind
wir Ihnen gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall werden Sie unverzüglich darüber informiert,
dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.

5.2 Ist der Kunde Unternehmer: Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können
oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist von
mindestens acht Wochen zu gewähren, die ab dem Datum der Fristsetzung beginnt. Nach fruchtlosem
Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten
Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die
vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom
Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.

5.4 Vor Ablauf der gemäß 5.3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt
noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 16 Wochen an, sind
sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist
der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z. B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt
berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.

5.5 Soweit eine Lieferung an Sie nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch Ihre Eingangstür,
Haustür oder den Treppenaufgang passt oder weil Sie nicht unter der von Ihnen angegebenen
Lieferadresse angetroffen werden, obwohl der Lieferzeitpunkt Ihnen mit angemessener Frist angekündigt
wurde, tragen Sie die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

5.6 Es obliegt dem Kunden, zu prüfen, ob der vorgesehene Aufstellungsort geeignet ist und den technischen
Erfordernissen entspricht. Die Lieferperson hat das Recht, den vorgesehenen Aufstellungsort als
technisch ungeeignet zu befinden.

5.7 Bei gewünschter Verankerung ist vorab durch den Kunden zu überprüfen, ob die vorgesehene Stelle frei
von Leitungen und Rohren jeglicher Art ist. Bei Beschädigungen durch Bohrarbeiten, die nicht auf grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits beruhen, wird keine Haftung übernommen.

5.8 Unsere Haftung im Falle des Lieferverzugs ist für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer
pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0.5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des
Lieferwertes begrenzt.

§6 Versand und Gefahrübergang

6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers.

6.2 Der Kunde hat vor dem Versand einen Transportfragebogen auszufüllen, in dem er Angaben zur
vorgesehenen Verwendungsstelle macht. Sollten sich diese Angaben als falsch herausstellen,
sodass der Transport nicht durchgeführt werden kann, werden dem Kunden hieraus entstehende
Mehrkosten berechnet. Wir behalten uns die Setzung eines neuen Liefertermins vor.

6.2 Ist der Käufer Verbraucher: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware – auch beim Versendungskauf – geht erst mit der Übergabe der Kaufsache an den Käufer über. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich in Annahmeverzug befinden.

6.3 Ist der Käufer Unternehmer: Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn
frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind
nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.

6.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in
zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.

§7 Zahlung

7.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern
nichts Gegenteiliges vereinbart ist.

7.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb
von sieben Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung
zahlt.

7.3 Ist der Käufer Unternehmer: Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen
Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben
worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in
gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer
bleibt vorbehalten.

7.4 Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung eines
Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren werden nur
erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst nach vollständiger Einlösung der
Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden,
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden,
unstreitig sind oder mit unserer Hauptforderung im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag
beruht.

§8 Gewährleistung/Haftung für Mängel

8.1 Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften,
soweit sich nicht aus dem Nachfolgenden eine Einschränkung ergibt. Der Käufer hat die empfangene Ware
auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von zwei
Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen. Erfolgt die Anzeige
nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn wir den
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

8.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt hinsichtlich seiner Prüfpflicht bei Lieferung § 377 HGB. Er hat eventuelle
Mängel auf dem Lieferschein zu vermerken. Wir behalten uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art
der Nacherfüllung vor.

8.3 Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer
Sachen zwei Jahre, bei der Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen Mangels gilt § 9.

8.4 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall
eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um
Schadensersatzansprüche wegen Mangels handelt, für die § 9 gilt.

8.5 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§9 Haftung für Schäden

9.1 Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Dies gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung solcher Vertragspflichten,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten)
sowie bei Verzugsschäden. Insoweit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer
Erfüllungsgehilfen.

9.3 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit des
Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche
innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen
wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

9.4 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im
Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

10.2 Ist der Kunde Unternehmer: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des
Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich
Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im
Fall des Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen
nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.

10.3 Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen sowie
sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Ist der Käufer
Unternehmer, hat er uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese
Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

10.4 Ist der Kunde Unternehmer: Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung
unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden
Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der
Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren
offenen Forderungen aufgerechnet.

10.5 Übersteigt der Wert der Sicherung nach 9.4 unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so
haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in
entsprechendem Umfang freizugeben.

§11 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Die gesetzlichen Gefahrtragungsregelungen sowie die Regelungen
zu den gesetzlichen Gerichtsständen bleiben unberührt, sofern sich nicht aus § 13 etwas Abweichendes
ergibt.

§12 Datenverarbeitung

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen
Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäfts-
zwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im
Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem
Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

§13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

13.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des
einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den
Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung der Verkäufers
abzutreten.

13.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile – auch für Wechsel- und Scheckklagen – unser
Firmensitz.
Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.